Leitgedanke unserer Wohnstätte:
Wohnen heißt zu Hause sein
Für alle Menschen besteht nach dem Grundgesetz ein sozial und existenziell verbrieftes Grundrecht nach Versorgung mit Wohnraum, entsprechend ihren Bedürfnissen und persönlichen Vorstellungen. Ebenso haben auch Menschen mit wesentlich geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderungen damit ein Anrecht auf angemessenen Wohnraum.
Gleichzeitig beinhaltet dieser Anspruch auch die Forderung nach Gemeindenahem Wohnen für Menschen mit Behinderungen und erhebt damit weiterhin den Anspruch, die Bemühungen zur pädagogischen Rehabilitation umzusetzen.
Wohnen bedeutet aber auch Wahrnehmen und weitmögliches, selbstverantwortliches Gestalten des eigenen Lebensraumes. Der pädagogische Mitarbeiter ist dabei Partner und Assistent des Bewohners. Alle dazu notwendigen Hilfen müssen auch bei schwerer Behinderung und Verhaltensauffälligkeit von dem Respektieren der Personalität bestimmt sein. Dies kann nur gelingen, wenn der behinderte Mensch durch entsprechende Förderung, Hilfe und Anleitung lernt, entsprechend dem geistigen, körperlichen und seelischen Entwicklungsstand so eigenständig wie möglich zu wohnen und zu leben. In einem Klima emotionaler Zuwendung und Akzeptanz werden Fähigkeiten gefördert und Fertigkeiten entwickelt. Unsere Bewohner sollen Gemeinschaft und Zusammenleben erfahren sowie gestaltete Freizeit erleben. Die Wohnstätte soll den Bewohnern ein Zuhause bieten und stellt dadurch einen Lebensmittelpunkt dar.
Unser Wohnheim ist an eine Werkstatt für behinderte Menschen angegliedert, in welchen den Bewohnern die Möglichkeit geboten wird, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Wir bieten jedoch auch Plätze für Menschen, die durch das Erreichen des Rentenalters diese Möglichkeit nicht mehr wahrnehmen möchten.